Im Rahmen einer erstellten Gefährdungsbeurteilung, die durch eine Kommune durchgeführt wurde, sollte das Wasserwerk bei lokalen oder flächendeckenden Stromausfällen geschützt werden.
Hierbei wurden durch EMR-Plan folgende Punkte geplant und begleitet:
- Ermittlung des Leitungsbedarfs
- Planung der der bauseitigen Notstromeinspeisemöglichkeit
- Generelle Auslegung des Notstromaggregates bezüglich der verschiedenen Ausführungsvarianten, Typen und Leistungsvorgaben
- Konzeption und Organisation des Lasttestes

